Leitartikel
Der Gemeinderat ignoriert den Willen seiner Bürger
»Wie ist es möglich, dass ein demokratisch gefasster Bürgerbeschluss nach zehn Jahren einfach ignoriert wird?«
— Christoph Neuhaus, 9. Januar 2026
Im Oktober 2025 hat der Gemeinderat Stangheck einstimmig und ohne jede Bürgerbeteiligung beschlossen, ein Bauleitplanverfahren für die Windpotentialfläche Holmkjer (PR1_SLF_075) einzuleiten.
Dieser Beschluss steht in direktem Widerspruch zum Ergebnis der Bürgerbefragung von 2015, bei der sich eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung gegen einen Windpark ausgesprochen hatte. In der Folge wurde das Gebiet damals zum Sperrgebiet erklärt.
Ohne öffentliche Debatte, ohne erneute Bürgerbeteiligung, still und leise — wurde dieses Sperrgebiet aufgehoben. Die Bürgerinnen und Bürger erfuhren davon erst durch Zufall.
Viele Familien haben sich bewusst in dieser Region niedergelassen und Immobilien erworben — im Vertrauen auf den Bürgerbeschluss von 2015. Dieser Vertrauensbruch trifft sie direkt und persönlich.
⚠ Neueste Entwicklung — März 2026
Die Kommunalaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg hat unser Bürgerbegehren vom 22. Februar 2026 für formal unzulässig erklärt — unter anderem wegen abgelaufener Dreimonatsfrist nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. September 2025 und fehlender Abstimmungsfrage. Wir prüfen derzeit rechtliche Schritte und werden den Weg weitergehen.
Unsere Initiative, gegründet am 30. Januar 2026, vertritt bereits über 40 Gemeindemitglieder aus Stangheck, Esgrus und Stoltebüll. Wir lassen uns nicht abwimmeln.
Hintergrund
Was bisher geschah
2015: Bürgerbefragung in Stangheck. Klares Nein zum Windpark. Das Gebiet Holmkjer wird zum Sperrgebiet erklärt.
2024: Landesplanung Schleswig-Holstein stuft Holmkjer erneut als ungeeignet ein.
Sept. 2025: Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens — hinter verschlossenen Türen.
Jan. 2026: Bürger erfahren durch einen Zufallsfund vom Beschluss. Initiative formiert sich.
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Finanzielle Dimension
Wer zahlt den Preis?
Bürgermeister With begründet den Windpark mit der finanziellen Not der Gemeinde. Doch die Netto-Einnahmen, die tatsächlich in Stangheck verbleiben, wurden bislang nicht berechnet.
Studien zeigen, dass Immobilien in Windparknähe erhebliche Wertverluste erleiden können. Wie hoch dieser Schaden für Stangheck wäre, hat der Gemeinderat nicht untersucht.
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Natur
NSG Stoltebüll / Grimsau: keine 2 km entfernt
Das Naturschutzgebiet schützt Feuchtgebiete, Salzwiesen und Brutgebiete für Brachvögel, Feldlerchen und Wadvögel. Zugvögel und Fledermäuse wären durch die Rotoren direkt bedroht.
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Parteipolitisch unabhängig · Jede Stimme zählt · Gemeinsam sind wir stark
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Chronologie
Sachstand — April 2026
Hier dokumentieren wir lückenlos alle relevanten Ereignisse und unsere Schritte. Aktualisierung nach jedem neuen Vorgang.
2015
Bürgerbefragung Stangheck: Klares Nein zum Windpark. Holmkjer wird zum Sperrgebiet erklärt.
2024
Landesplanung SH: Holmkjer erneut als ungeeignete Windpotentialfläche eingestuft.
29. Sept. 2025
Gemeinderatsbeschluss: Einstimmige Zustimmung zum Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für PR1_SLF_075 / Holmkjer — ohne Bürgerbeteiligung.
Okt. 2025
Brief BM With: Eine besorgte Bürgerin erhält Antwort. With bestätigt einstimmige Befürwortung des Windparks durch den Gemeinderat.
9. Jan. 2026
Offener Brief Neuhaus: Christoph Neuhaus schreibt an alle Bürgerinnen und Bürger. Reaktion überwältigend — Telefon steht nicht still.
19. Jan. 2026
Brief an Nachbargemeinden: Neuhaus schreibt an Bürgermeister von Stoltebüll, Nießgau, Esgrus, Rabenholz, Gelting, Steinberg und Rabel.
30. Jan. 2026
Gründung der Initiative für die Einhaltung des Bürgerentscheids 2015. Bereits 40 Mitglieder aus Stangheck, Esgrus und Stoltebüll.
4. Feb. 2026
Brief an BM With: Rücktrittsaufforderung. Forderung zur Rücknahme des Beschlusses bis 14. Februar 2026. Fragen zu Interessenkonflikten und Finanzplanung.
22. Feb. 2026
Bürgerbegehren eingereicht beim Bürgermeister Stangheck und der Kommunalaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg gemäß § 16g GO SH.
3. März 2026
Bescheid Kommunalaufsicht: Herr Bellinghausen erklärt das Bürgerbegehren für formal unzulässig — Frist abgelaufen, fehlende Abstimmungsfrage, nicht beim Amt eingereicht. Wir prüfen Rechtsmittel.
17. Apr. 2026
Brief an BM With: Fragen zu Haushaltsentlastung, Netto-Gewerbeeinnahmen, Bürgerbeteiligung am Windpark, Verhandlungskompetenz und fehlenden Finanzplänen.
Nächste Schritte
Einschaltung einer Anwaltskanzlei · Medienöffentlichkeit herstellen · Alternative Kandidatenliste für Kommunalwahl 2028 aufbauen · Weiteres Bürgerbegehren prüfen
Unsere Position
Warum wir Recht haben
Der Widerstand gegen den Windpark Holmkjer ist kein Reflex — er gründet auf sachlichen, rechtlichen und demokratischen Argumenten.
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Demokratie
2015 sprachen sich die Bürgerinnen und Bürger Stanghecks klar gegen einen Windpark aus. Dieser demokratische Entscheid darf nicht durch einen Gemeinderatsbeschluss hinter verschlossenen Türen aufgehoben werden — ohne erneute Bürgerbefragung.
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Landesplanung
Die aktuelle Windplanung Schleswig-Holsteins hat Holmkjer ausdrücklich als ungeeignete Fläche eingestuft — ebenso wie die 2024 aufgehobene Vorgängerplanung. Die fachliche Bewertung ist eindeutig.
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Immobilienwerte
Studien zeigen, dass Immobilien in Windparknähe erheblich an Wert verlieren können. Viele Familien haben hier bewusst investiert, weil 2015 Windkraft ausgeschlossen wurde. Dieser Vertrauensbruch trifft sie direkt.
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Naturschutz
Das Naturschutzgebiet Stoltebüll/Grimsau liegt keine zwei Kilometer entfernt. Brachvögel, Feldlerchen, Zugvögel und Fledermäuse wären durch die Rotoren direkt bedroht. Seedlerhorste wurden in der Region bereits für Windprojekte gefällt.
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Fragliche Wirtschaftlichkeit
Die Netto-Gewerbeeinnahmen für die Gemeinde wurden bislang nicht berechnet. Einnahmen aus dem Windpark könnten zu reduzierten Schlüsselzuweisungen führen — effektiv kein Gewinn. Kein Finanzplan liegt vor.
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Überproduktion & Risiko
Die wachsende Sorge vor Windstrom-Überproduktion gefährdet die Abnahme durch Netzbetreiber. Einnahmen könnten deutlich hinter Erwartungen zurückbleiben. Gibt es vertragliche Mindestgarantien für die Gemeinde?
Offene Fragen an den Gemeinderat
Diese Fragen wurden bislang nicht beantwortet
- ?Gibt es wirtschaftliche oder familiäre Verflechtungen zwischen Gemeinderatsmitgliedern und dem Windparkbetreiber BWP Stangheck GmbH?
- ?Wann und mit welcher rechtlichen Begründung wurde das 2015 beschlossene Sperrgebiet aufgehoben?
- ?Welche konkreten Netto-Einnahmen verbleiben der Gemeinde nach Abzug aller Effekte?
- ?Wurde ein Finanzplan des Betreibers angefordert? Mit wann ist mit welchen Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen?
- ?Wer berät die Gemeinde bei den Verhandlungen mit dem erfahrenen Betreiber — und wer trägt die Kosten?